Alle Infos zum Spielersperrsystem OASIS

Von Sandra Gold am 28.4.2022

(Letzte Aktualisierung am 26.9.2023)
Lesezeit ca. 6 Min
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OASIS Spielersperre Logo

Was genau ist die OASIS Spielersperre und wie funktioniert sie? Wie können gesperrte Spieler die OASIS Sperre aufheben?

OASIS Sperrdatei: So funktionieren Sperren & Aufhebung

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV) sieht eine Reihe von Mechanismen vor. Diese sollen sowohl dem Spielerschutz als auch der Verhinderung von Online-Kriminalität wie Geldwäsche dienen. Das OASIS Spielersperrsystem ist eine dieser Schutzmaßnahmen. Erfahre im folgenden Artikel, was dieses System ist und wie es funktioniert.

Die OASIS Sperrdatei: Was ist das eigentlich?

OASIS ist die Abkürzung für Online Abfrage Spielerstatus. Damit wird bereits beschrieben, was hinter diesem System steht: die Online-Abfrage in Echtzeit, ob eine Person berechtigt ist, am Glücksspiel teilzunehmen.

Spielern mit einem Eintrag in dieser Sperrdatei wird die Teilnahme an allen Arten von Glücksspiel bei allen zugelassenen Anbietern verwehrt. Dies gilt sowohl für terrestrische Spielstätten als auch für Online-Anbieter.

Bei besagten Spielern handelt es sich um Personen, die entweder von Spielsucht betroffen sind oder die durch exzessives Spielverhalten aufgefallen sind. Der Ausschluss von allen Formen des Glücksspiels soll die von pathologischem Spielverhalten Betroffenen schützen.

Alle Glücksspiel-Betreiber sind dazu verpflichtet, sich dem OASIS Spielersperrsystem anzuschließen. Das gilt nicht nur für alle Online-Spielotheken wie BingBong, sondern auch für terrestrische Spielstätten wie Casinos, Spielbanken, Wettbüros und Automatenspiele in Gaststätten.

Im Folgenden siehst du aufgelistet, für wen die obligatorische Anbindung an OASIS gilt:

  • Spielhallen
  • Spielbanken/Casinos
  • Sportwettenveranstalter
  • Lotterien
  • Pferdewetten
  • Online-Poker-Plattformen
  • Automatenspiele in Gaststätten
  • Gewerbliche Spielvermittler
  • Künftige Online-Casinos

Sperrdateien sind keine Neuheit auf dem regulierten Glücksspielmarkt

Der Schutz der Spieler ist keine Frage, der erst mit der Verabschiedung des GlüStV Rechnung getragen wurde. Auch in der Vergangenheit gab es schon ein Sperrsystem.

Bereits 1981 wurde eine Spielersperre für Spielbanken eingeführt. Eine erste Zentralisierung erfolgte bei der Verabschiedung des ersten Glücksspielstaatsvertrags aus dem Jahre 2011, der auch Spielhallen umfasste. Mit der Einführung des neuen OASIS Sperrsystems werden alle Formen des Glücksspiels unter einem Dach vereint. Das geht aus dem GlüStV hervor:

„Nach § 8d Abs. 1 GlüStV 2021 werden die Datenbestände des übergreifenden Sperrsystems, das durch den Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (OASIS GlüStV "alt") geschaffen wurde, und der hessischen (OASIS HSpielhG) und rheinland-pfälzischen (OASIS LGlüG RP) Sperrdatei für Spielhallen in das spielformübergreifende, bundesweite Sperrsystem überführt.“

Verantwortlich für das Spielersperrsystem ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Behörde rechnet mit der Aufnahme von rund 5.000 neuen Veranstaltern sowie bis zu 40.000 neuen Betriebsstätten.

Auf der Webseite der Behörde findest du auch weiterführende Informationen, Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme mit der Behörde sowie verschiedene Anträge auf Einträge in das System und Aufhebung derselben. Ein umfangreicher FAQ-Bereich beantwortet die am häufigsten gestellten Fragen.

Selbst- und Fremdsperre: Wie funktioniert die OASIS Spielersperre?

Es gibt zwei Formen der Sperre: die Selbst- und die Fremdsperre. Bei der Selbstsperre sorgst du selbst dafür, dass du vom Glücksspiel ausgeschlossen wirst. Fremdsperre bedeutet, dass eine dritte Person für dich diesen Ausschluss beantragt.

Das kann natürlich nicht jeder tun, sondern nur Personen, die zu deinem Umfeld gehören. Dazu gehören Familienmitglieder und Partner, aber auch Glücksspiel-Anbieter. Allerdings muss die Person, die beantragt, dich in das System einzutragen, diesen Schritt plausibel begründen.

So funktioniert die OASIS Selbstsperre

Wenn du befürchtest, dein Spielverhalten nur noch schwer kontrollieren zu können, kannst du dich entweder temporär oder gar dauerhaft vom Glücksspiel ausschließen lassen.

Zunächst musst du den Antrag auf Selbstsperre gemäß dem GlüStV 2021 herunterladen und ausfüllen. Das Dokument findest du auf der Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt. Doch auch der obige Link führt dich zu dem Online-Dokument.

Zunächst gibst du deine persönlichen Daten ein. Anschließend legst du die Mindestdauer der Sperre fest. Der festzulegende Zeitraum beginnt bei drei Monaten. Du hast zudem die Option, Informationen zur Spielsuchtberatung zu erhalten.

Wenn der festgelegte Zeitraum verstrichen ist, wirst du allerdings nicht automatisch freigeschaltet. Die Sperre kann nur dann aufgehoben werden, wenn du einen schriftlichen Antrag stellst. Das bedeutet, du musst selbst aktiv werden.

OASIS Fremdsperre

Der Unterschied zwischen der Selbst- und Fremdsperre liegt darin, dass die Mindestlaufzeit bei einer Fremdsperre bei mindestens einem Jahr liegt. Der Antrag auf Fremdsperre kann von dem Glücksspiel-Veranstalter gestellt werden, nachdem dieser Verdacht auf pathologisches Spielverhalten geäußert und mit die darüber gesprochen hat.

Darüber hinaus kann auch von einer dir nahestehenden Person eine Sperre beantragt werden. Diese muss allerdings wie folgt begründet werden:

  • Du bist durch exzessives Glücksspielverhalten aufgefallen.
  • Du hast sehr viel Geld verloren.
  • Du bist spielsuchtgefährdet oder bereits spielsüchtig.
  • Du kannst deinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.
  • Du investierst mehr in das Glücksspiel als deine finanzielle Situation es zulässt.

Die Aussage allein reicht allerdings bei Fremdsperren nicht aus. Die Person, die dich meldet, sollte dies auch belegen können. Dazu können sie entsprechende Dokumente heranziehen, zum Beispiel Pfändungsbescheide oder Belege für Insolvenzverfahren. Auch auffällige Transaktionen auf dem Bankkonto oder Mahnungen können auf pathologisches Spielverhalten hinweisen.

Der Gesetzgeber beschreibt diese Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag folgendermaßen:

„Nach § 8a I GlüStV 2021 können Personen aufgrund von Meldungen Dritter gesperrt werden, wenn sie aufgrund deren Wahrnehmung oder aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass die zu sperrende Person spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen.“

OASIS Spielersperre aufheben: Wie gehe ich vor und wohin wende ich mich?

Wie bereits erwähnt, wird die Spielersperre nicht automatisch aufgehoben. Du musst die Aufhebung selbst und aktiv beantragen. Dies geht mit dem Antrag auf Aufhebung einer Spielersperre vor sich.

Zunächst füllst du das Formular aus. Außerdem musst du eine Kopie deines Identitätsnachweises hinzufügen. Du kannst dafür deinen Personalausweis, deinen Reisepass, deinen elektronischen Aufenthaltstitel oder ein anderes geeignetes Dokument verwenden.

Weiterhin musst du angeben, ob es sich um eine Selbst- oder Fremdsperre handelt. Achte außerdem darauf, dass die Mindestdauer der Sperre abgelaufen ist. Vorher kannst du die Aufhebung nicht beantragen.

Wenn es sich um die Aufhebung einer Fremdsperre handeln sollte, werden auch die Personen informiert, die die Fremdsperre veranlasst haben. Diese haben dann erneut die Option, erneut einen Sperrantrag zu stellen. Ist die OASIS Sperre aufgehoben, wirst du benachrichtigt.

Das Spielersperrsystem und der Datenschutz

Wenn eine Selbst- oder Fremdsperre im OASIS-Sperrsystem beantragt wurde, werden deine persönlichen Daten nicht an andere Auskunftssysteme wie die Schufa weitergeleitet.

Die Daten, die angegeben werden müssen, sind:

  • Vollständiger Name, auch Pseudonyme
  • Geburtsdatum und -ort
  • Adresse
  • Grund und Dauer der Spielersperre
  • Daten des Melders (bei Fremdsperren)
  • Dokumente (Identitätsnachweise, Anträge)
  • Voraussichtlich Lichtbild

Nach Angaben des RP Darmstadt werden alle datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten und regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Nach Aufhebung der Sperre werden deine Daten allerdings nicht gelöscht, sondern verbleiben für weitere sechs Jahre im System. Dies ist eine der Vorgaben des GlüStV.

OASIS Spielersperre vs. 24-Stunden Sperre

Bestimmt hast du in einer Online-Spielothek oder auf einer virtuellen Poker-Plattform schon einmal einen Button mit der Aufschrift 24-Stunden-Sperre oder 24 Stunden Sofortpause gesehen. Auch der Begriff Panik-Button ist in der Community verbreitet.

Alle zugelassenen Anbieter für virtuelles Glücksspiel sind dazu verpflichtet, den Spielern diesen Button zur Verfügung zu stellen. Durch Klicken auf diese Schaltfläche wird eine sofortige Spielpause von 24 Stunden aktiviert. Das heißt, du kannst in diesem Zeitraum an keinem Online-Glücksspiel teilnehmen.

Diese Schutzmaßnahme kannst du nutzen, wenn du feststellst, dass du dein Spiel nicht mehr ausreichend kontrollieren kannst. Du pausierst 24 Stunden lang, wirst aber nach Ablauf der Frist automatisch wieder freigeschaltet.

Der Unterschied zwischen der 24-Stunden-Sperre besteht nicht nur in der Dauer der Beschränkung. Es muss kein Antrag erfolgen. Auch können Dritte die 24-stündige Spielpause nicht beantragen. Außerdem musst du auch keinen Antrag auf Aufhebung stellen, da du automatisch wieder auf „Aktiv“ geschaltet wirst. Allerdings kannst du die Wartezeit nicht verkürzen.

Immer safe spielen in der BingBong Online-Spielothek

Die OASIS Sperrdatei ist ein bedeutender Teil der Maßnahmen für den Spielerschutz, der im GlüStV zu den wichtigsten Vorgaben gehört. In der Datenbank sind alle Spielerinnen und Spieler gespeichert, die vom Glücksspiel ausgeschlossen sind. Sie haben so keine Möglichkeit mehr, bei regulierten Anbietern in Deutschland zu spielen.

Die Einschränkung gilt sowohl für terrestrische Anbieter als auch für virtuelle Glücksspiel- und Sportwetten-Angebote. Mit dieser Sperrdatei gewährleisten die Anbieter, dass gefährdete Personen jederzeit geschützt sind.

FAQs: Alle Infos zum Spielersperrsystem OASIS

Die OASIS Spielersperre gehört zu den Spielerschutzmaßnahmen, die im GlüStV festgelegt sind. Gefährdete Personen können sich für einen bestimmten Zeitraum, aber auch dauerhaft, vom Glücksspiel ausschließen.

Alle in Deutschland zugelassenen Glücksspiel-Betreiber sind dazu verpflichtet, sich an die Sperrdatei anzuschließen. Dies gilt sowohl für das virtuelle Glücksspiel als auch für terrestrische Spielstätten.

Ja, Glücksspiel-Anbieter können eine Sperre erwirken, wenn sie bei einem Spieler exzessives oder schädliches Spielverhalten feststellen. Auch Personen aus deinem nahen Umfeld, zum Beispiel Lebenspartner oder Familienangehörige, können eine Fremdsperre beantragen.

Die Mindestdauer bei einer Selbstsperre beträgt drei Monate. Bei einer Fremdsperre bist du für mindestens ein Jahr gesperrt.

Nein, du musst aktiv beantragen, dass die Sperre aufgehoben wird. Dein Antrag muss schriftlich erfolgen.