OASIS & Spielerschutz: 97 % der Sperren auf eigenen Wunsch veranlasst

von Sonja Çeven am 4.6.2026

Lesezeit ca. 5 Min
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Die meisten in OASIS eingetragenen Spielersperren (97 %) erfolgen auf eigenen Wunsch der Spielerinnen und Spieler.

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und der Legalisierung von Online-Glücksspielen in Deutschland ist auch das OASIS-Sperrsystem entstanden. Es zählt zu den wichtigsten Spielerschutz-Werkzeugen im regulierten Markt und ist daher für alle Anbieter verpflichtend. Die Verwaltung des Systems liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP Darmstadt). In einem exklusiven Interview mit einem Präsidiumsmitarbeiter haben wir spannende Einblicke und Zahlen erhalten können.

Regierungspräsidium bestätigt erfolgreiche Nutzung der OASIS Sperre

Mit der OASIS-Sperre haben Spielerinnen und Spieler die Möglichkeit, sich jederzeit vom Glücksspiel auszuschließen. Seit der Einführung des Systems wird von dieser Möglichkeit zunehmend Gebrauch gemacht. Wie uns der Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Darmstadt berichtete, sei die Zahl der registrierten Sperren in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.

„Der Erfolg von OASIS lässt sich besonders deutlich an den entsprechenden Sperrzahlen ablesen. So ist die Gesamtzahl der in OASIS eingetragenen aktiven Sperren [...] kontinuierlich gestiegen auf aktuell ca. 360.000, Anfang 2025 waren es noch ca. 300.000.” 

Mittlerweile seien bundesweit zudem rund 9.000 Veranstalter und 42.000 Betriebsstätten an OASIS angeschlossen. Ein Großteil der angebundenen Betriebe befindet sich dabei im terrestrischen Markt, während Online-Anbieter lediglich weniger als 1 % ausmachen. 

Lediglich 3 % Fremdsperren

Im OASIS-Sperrsystem ist es grundsätzlich möglich, neben der Selbstsperre auch einen Antrag auf die Sperrung einer anderen Person einzureichen. Die sogenannte Fremdsperre macht jedoch nur einen sehr kleinen Teil aller registrierten Sperren aus. Demnach sind aktuell insgesamt 97 % Selbstsperren.

Fremdsperren können insbesondere durch gesetzliche Betreuer, Familienangehörige oder auch die Betreiber der Spielstätten veranlasst werden. In solchen Fällen erhält die betroffene Person die Möglichkeit zur Stellungnahme, bevor die Sperre einfach durchgesetzt wird.

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Verantwortungsbewusste Spieler: 97 % aller OASIS-Sperren werden von Spielerinnen und Spielern selbst veranlasst.

Können Spieler die OASIS Spielersperre umgehen?

Wer einmal im System eingetragen ist, egal ob durch eine Selbstsperre oder eine Fremdsperre, ist vom gesamten legalen Glücksspielmarkt ausgeschlossen. Die Sperre läuft anbieterübergreifend und wird von jedem Betreiber im terrestrischen sowie Online-Markt bei jedem Zutrittsversuch (Login oder physischer Besuch) überprüft.

Wir wollten daher vom Regierungspräsidium wissen, ob Daten dazu vorliegen, inwieweit gesperrte Spieler auf alternative Angebote ausweichen, die nicht an das System angeschlossen sind. Im Interview äußerte sich der Mitarbeiter hierzu wie folgt:

„Eine belastbare Einschätzung dazu, wie konkret die durch illegales Glücksspiel gebotene Möglichkeit der Umgehung von OASIS dessen Schutzwirkung beeinträchtigt, kann mangels entsprechender Datengrundlage seriöserweise nicht gegeben werden. Dass eine Beeinträchtigung vorliegt, muss jedoch angenommen werden [...]”

Trotz illegaler Angebote leiste OASIS bereits jetzt einen bedeutsamen Beitrag zum Spielerschutz.  

Missverständnisse und Fehlinformationen zur Aufhebung von Sperren

An sich werde die Sperrdatei von den Menschen gut angenommen und auch weitgehend verstanden. Allerdings kursieren im Netz viele falsche Informationen rund um die Fristen und Aufhebung der Sperre, erklärte uns der Mitarbeiter. 

„Uns erreichen regelmäßig Anrufe oder Anfragen per E-Mail, in denen uns gegenüber unter Berufung auf entgegenstehende Aussagen auf unseriösen Internetseiten oder Foren regelmäßig Unverständnis und Unmut geäußert wird, wenn unsererseits auf die geltende Rechtslage hingewiesen wird.”

Konkrete Missverständnisse gebe es bei der Mindestdauer der gewählten Sperren. In der Realität sieht es so aus, dass eine einmal festgelegte Sperre im Nachhinein nicht verkürzt werden kann. Wer sich zum Beispiel für eine Mindestdauer von einem Jahr entscheidet, kann nicht nach sechs Monaten beantragen, dass die Sperre wieder aufgehoben wird.

Ebenfalls wichtig zu verstehen ist, dass die eingetragenen Sperren nicht automatisch ablaufen. Das heißt, selbst wenn bei einer einjährigen Sperre das Jahr verstrichen ist, bleibt die Sperre zunächst so lange weiter aktiv, bis die betroffene Person beim Regierungspräsidium Darmstadt einen offiziellen Antrag auf Aufhebung der Sperre stellt.

Wer diesen Antrag nicht stellt, bleibt folglich weiterhin auf unbegrenzte Zeit gesperrt. Dies gilt auch für Fremdsperren, die ebenfalls erst nach Ablauf der Frist auf aktiven Antrag des Betroffenen aufgehoben werden können.

Kommt es zur Aufhebung einer Fremdsperre, werden zudem die Parteien, die diese ursprünglich veranlasst haben, über die Aufhebung informiert.

Fehlsperren unwahrscheinlich, aber möglich

Während Sperren normalerweise nicht vorzeitig beendet werden können, gibt es beim RP Darmstadt die sehr seltene Kategorie der Fehlsperren. Zu solchen kann es beispielsweise im Zusammenhang mit Sperren durch einen Anbieter kommen. Voraussetzung dafür ist ein nachweisbarer Fehler, sei es menschlicher oder technischer Natur.

Wer der Ansicht ist, fälschlicherweise im Sperrsystem registriert zu sein, kann sich an das Regierungspräsidium wenden. Zunächst sollte jedoch beim Veranstalter nachgefragt werden, was es mit der Sperre auf sich hat. Dieser müsse den Fehler gegenüber dem Präsidium bestätigen, erklärt der Mitarbeiter. 

„Wenn der Veranstalter uns gegenüber nachvollziehbar und übereinstimmend mit den Angaben des Spielers bestätigt, dass z.B. bei der Eintragung der Mindestsperrfrist ein Fehler geschehen ist, kann grundsätzlich auch eine Korrektur der Sperre durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen.”

Bei widersprüchlichen Angaben hingegen sei die Rücknahme deutlich schwieriger. Letztlich sei es immer eine eingehende Einzelfallprüfung.

Langzeitsperre und 24-Stunden-Sperre: RP mit bestehendem System zufrieden

Neben der längerfristigen Sperre gibt es in Deutschland noch die sogenannte 24-Stunden-Sperre. Diese ist ebenfalls fester Bestandteil der OASIS-Infrastruktur, aber in der Praxis deutlich flexibler. Die 24-Stunden-Sperre muss nicht extra schriftlich beantragt werden wie die anderen Sperren, sondern kann per Knopfdruck aktiviert werden.

Wer bei einem Anbieter wie BingBong aktiv eingeloggt ist und ein Spiel geöffnet hat, sieht am oberen Bildschirmrand den entsprechenden Hinweis auf die Sperre. Je nach Anbieter lässt sich die Sperre per Klick oder durch das Verschieben eines Reglers aktivieren. 

Wie der Name bereits andeutet, endet diese Sperre automatisch nach 24 Stunden. Die Sperre kann jederzeit erneut aktiviert werden. Die Kritik, das deutsche Sperrsystem sei nicht flexibel genug, teilt der Mitarbeiter des Präsidiums daher nicht. 

„Bereits das jetzige Sperrsystem besitzt mehrere Stufen zur Berücksichtigung individueller Gefährdungsgrade. [...] Nach hiesiger Erfahrung hat sich das Zusammenspiel dieser verschiedenen Sperrtypen bewährt, sodass kein zwingender Bedarf für eine weitere Flexibilisierung gesehen wird.”

Nichtsdestoweniger zeige man sich der generellen Diskussion um das Thema beim RP Darmstadt offen. 

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Überblick über die Sperrmöglichkeiten für Spieler in deutschen Online-Spielotheken

OASIS soll bei jüngeren Menschen bekannter werden

Abschließend erklärte uns der Mitarbeiter des Regierungspräsidiums, dass das Bewusstsein über die Existenz und Funktionsweise von OASIS noch ausbaufähig sei. Insbesondere bei jüngeren Menschen wolle man daher mehr Aufmerksamkeit für das System schaffen. 

Denkbar seien beispielsweise gezielte Podcasts zum Thema. Beim RP Darmstadt habe das Thema Öffentlichkeitsarbeit, auch mit Blick auf die sozialen Medien, einen hohen Stellenwert.